Bei der Qualität unser Fahrzeuge, ganz egal ob bei Neu- oder unseren Premium-Gebrauchtwagen, gehen wir keinerlei Kompromisse ein. Alle Fahrzeuge in unserem Bestand stehen für die Zuverlässigkeit und Qualität von Autohaus Wolf! Dies wird auch durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband freier KFZ-Händler e.V. (BVfK e.V.) bestätigt.
Sämtliche Fahrzeuge erfüllen die strengen Kriterien die unsere Kunden an Ihr Fahrzeug stellen. Bei Eingang werden ausnahmslos alle Fahrzeuge durch unsere KFZ-Meisterwerkstatt auf Herz und Nieren überprüft und die Historie der Fahrzeuge auf das Genaueste geprüft. Sollten Reparaturen oder Instandsetzungsarbeiten an dem entsprechenden Fahrzeug von Nöten sein werden diese durch unsere KFZ-Meisterwerkstatt umgehend ausgeführt.
Da wir unseren Kunden das bestmögliche Fahrerlebnis bieten möchten, und wir natürlich auch vollkommen von unseren Fahrzeugen überzeugt sind, gehen wir neben der 12 monatigen gesetzlichen Gewährleistung aber noch einen Schritt weiter. Jeder unserer Premium-Gebrauchtwagen kann mit einer vollumfänglichen Gebrauchtwagengarantie der GSG von mindestens 12 Monaten versehen werden, bei den meisten Fahrzeugen kann diese sogar auf bis zu 36 Monate* erweitert werden. Selbstverständlich haben unsere Fahrzeuge eine gültige Haupt- & Abgasuntersuchung**!
7 Regeln, damit Verbraucher beim BVfK-Händler mit "Sicherheit" kaufen.
1. Fahrzeugcheck
Jedes an private Käufer ausgelieferte Fahrzeug wird zuvor ausführlich gecheckt. Den Unterlagen liegt eine entsprechende Checkliste bei. Wir übertreffen diese Vorgabe nach einem einfachen Fahrzeugcheck und jedes Fahrzeug wird in einem 99-Punkte-Check ausführlich geprüft!
2. Gewährleistung
Es gilt beim Verkauf an Verbraucher die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 24 Monaten, die jedoch bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate verkürzt werden kann. Im Auszeichnungspreis ist dann bei garantiefähigen Fahrzeugen (s. Garantiebedingungen Ihres BVfK-Händlers/des Garantiegebers) zudem ab Auslieferung eine 6-Monats-Garantie für die drei wichtigsten Baugruppen, die in der Regel gegen Aufpreis sowohl auf bis zu 11 Baugruppen, als auch auf bis zu 24 Monate erweitert werden kann, enthalten. Voraussetzung für die Garantieverlängerung sind ebenso wie für den Garantieumfang und die Garantieleistung die Garantiebedingungen des BVfK-Händlers / Garantiegebers. Wir übertreffen diese Vorgabe und bieten die Erweiterung auf bis zu 36* Monate an, die nicht nur gegen Aufpreis 11, sondern standardmäßig 16 Baugruppen umfasst!
3. Mobilität
Für die ersten 4 Wochen*** nach Kauf wird Mobilitätsgarantie gewährt: Während der Dauer von Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit, die nicht sofort erledigt werden können, erhalten Sie für die Zeit der Instandsetzung bis zur Dauer von drei Tagen kostenlos ein Ersatzfahrzeug. Wir übertreffen diese Vorgabe und gewähren die kostenlose Ersatzmobilität bis einschl. 6 Wochen*** nach Kauf!
4. Wartung & Hauptuntersuchung
Sofern nicht innerhalb der letzten 15.000 km bzw. letzten 12 Monate geschehen und dies nicht den Herstellervorgaben und -empfehlungen entgegensteht, erhält Ihr Fahrzeug vor Übergabe eine Durchsicht mit Ölwechsel. Die letzte HU/AU-Abnahme liegt nicht länger als 12 Monate zurück. Mit unserem Drive:PREMIUM-Paket übertreffen wir diese Vorgabe erheblich!
5. Service
Wir betreuen Ihr Fahrzeug auch nach dem Kauf. Durch unsere eigene, bzw. uns angeschlossene Fachwerkstatt können Sie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug kostengünstig und kompetent in Anspruch nehmen: Wartung, Inspektion und Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.), Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifen und Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer, Glasreparaturen u. Fahrzeugpflege.
6. Gutachten
Gerne veranlassen wir auf Wunsch für den Kunden von einem unabhängigen Sachverständigen ein für den Kunden kostengünstiges kaufbegleitendes Gutachten über den Fahrzeugzustand anfertigen zu lassen. Werden im Gutachten bisher unbekannte Defekte offenbar, bieten wir Ihnen entweder Nachbesserung oder die Möglichkeit an, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten.
7. Schiedsstellen
Gibt es doch einmal Streit, können Sie sich an die Schiedsstelle (schiedsstelle@bvfk.de) des BVfK wenden. Hier finden Verbraucher kompetente und kostenlose Hilfe.
Allgemeine Hinweise
Die vorstehenden Verkaufsregeln gelten für von Mitgliedern des BVfK e.V. zum Verkauf im eigenen Namen angebotene Gebrauchtfahrzeuge an private Verbraucher. Sie schränken die gesetzlichen Verbraucherrechte nicht ein, sondern gelten darüber hinaus. Diese Regeln finden beim Verkauf an Unternehmer, wie auch bei der Vermittlung keine oder nur eingeschränkte Anwendung. Beim Verkauf an private Verbraucher kann vom hier definierten Zustand dann abgewichen werden, wenn hierauf in der Werbung ausdrücklich hingewiesen und/oder dies im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, bzw. wird. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit eventuellen Rabatten oder Preisnachlässen, die gewöhnlich auch mit einer Reduzierung eventuell zuvor angebotener Leistungen einhergehen. Die Inhalte individueller Kaufverträge haben ggf. also Vorrang vor diesem Regelwerk.
Die Laufleistung eines Gebrauchtwagens ist neben dem Alter einer der entscheidenden wertbestimmenden Faktoren. Daher kommt der Richtigkeit dieser Angabe eine besondere Bedeutung zu. Wenn auch die Berichterstattung in den Medien oft den Eindruck vermittelt, Tachomanipulation sei gang und gäbe, so ist dennoch die eindeutige Aussage des BVfK und seiner Mitglieder:
„Wir lehnen Tachomanipulation ab – das ist Betrug!“
Garantie:
Daher gibt es für alle Fahrzeugverkäufe an Privatpersonen (Verbraucher) bei BVfK-Händlern die im Folgenden näher beschriebene Tacho-Garantie:
Der BVfK garantiert,
Sollte sich das Gegenteil herausstellen, so garantiert der Verband die sofortige Rücknahme des Fahrzeuges durch den Händler oder Wertausgleich auf Grundlage einer DEKRA- oder TÜV-Bewertung.
Kunden von BVfK-Händlern können somit sicher sein, dass dieser nicht den Tacho manipuliert und darüber hinaus mit kritischem Blick nach Spuren einer Manipulation sucht, bzw. auffällige Abweichungen zwischen zu erwartendem und tatsächlichem Zustand erkennt. Der Verweis auf den Vorbesitzer entlastet also nicht bei offensichtlichen Anzeichen. Sind solche Anzeichen vorhanden, so wird darauf im Kaufvertrag ausdrücklich hingewiesen.
In welchem Verhältnis steht diese Garantie zu gesetzlichen Mängelansprüchen?
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des BVfK. Ungeachtet dessen, ob der Garantiefall tatsächlich eintritt oder Garantieleistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, kann der Verbraucher Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verkäufer unter der Voraussetzung geltend machen, dass die Kaufsache bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei war. Rechte aus dieser Garantie bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers (Mängelansprüche gemäß den §§ 437 ff BGB).
Wie lange und in welchem räumlichen Geltungsbereich besteht die Garantie?
Die Garantie gilt in zeitlicher Hinsicht während der gesamten Besitzdauer des Fahrzeugs und bis zu dessen Weiterveräußerung. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist auf Deutschland beschränkt.
Wer ist Garantiegeber?
Garantiegeber ist der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V., vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Ansgar Klein, Reuterstraße 241, 53113 Bonn.
Das entsprechende PDF-Dokumente zur BVfK Neuwagennorm finden Sie hier!
Die Antworten auf wichtige Fragen rund um unsere Fahrzeuge finden Sie in unseren FAQ!
*= Laufzeit der Garantie abhängig von Alter und Laufleistung des Fahrzeugs (gem. Garantiebedingungen)
**= Erneuerung der Hauptuntersuchung und somit Verlängerung auf 24 Monate gegen Aufpreis möglich
***= Gilt nur bei Einschleppung Ihres Fahrzeugs in Verbindung mit einer Reparaturdauer von mindestens 3 Werktagen